Gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB entfällt das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen, da es sich um Dienstleistungen im Bereich Freizeitgestaltung handelt (siehe Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2022, Az. VIII ZR 317/21).
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist somit ausgeschlossen.